Worum geht es beim Factoring?

Factoring ist ein Finanzierungsgeschäft, in dem der Factor laufend die Forderungen, die beim Kunden aus Lieferung und Leistung entstehen, ankauft. Darüber hinaus übernimmt er das Ausfallrisiko der Forderung und alle Verwaltungsfunktionen, die mit der Forderung im Zusammenhang stehen. Factoring umfasst damit folgende Funktionen:

  • Finanzierung
  • Delkredere
  • Service

 

 

Durch den laufenden Ankauf der Forderungen aus Lieferung und Leistung wandelt der Kunde Forderung direkt in Liquidität, die er zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten einsetzt. Der Kunde kann also Skontierungsmöglichkeiten nutzen, für die ohne Factoring hohe Cashreserven gehalten werden müssten. Der Vorteil liegt im sofortigen Erhalt der Liquidität. In der Praxis werden meist 80-90% der Forderungen sofort ausbezahlt.

Die vom Factor gekaufte Forderung wird auch von ihm verwaltet, d.h. die Buchhaltung, das Mahnwesen und ggf. das Inkasso wird durch den Factor durchgeführt. Die Inkassotätigkeit ist insbesondere bei Auslandsforderungen sehr hilfreich.

Der Factor deckt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Schuldner zu 100%. Die Zahlungsunfähigkeit ist spätestens nach einer definierten Frist (meist 120 Tage) eingetreten.

Factoring gibt es in mehreren Varianten

Das oben beschriebene Verfahren wird als full-service-Verfahren oder Standardverfahren bezeichnet. Davon abweichend können die drei Funktionen Finanzierung, Delkredere und Service auch anders kombiniert bzw. modifiziert werden:

Inhouse Verfahren
Beim Inhouse-Verfahren verbleibt die Buchhaltung beim Kunden und verzichtet auf weitergehende Dienstleistungen. Der Kunde nützt nur Finanzierung und Delkredere.

Offenes/Stilles Verfahren
Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf informiert und aufgefordert, direkt an den Factor zu zahlen. Beim stillen Factoring-Verfahren wird die Forderungsabtretung dem Debitor gegenüber nicht angezeigt. In der Praxis haben sich dazu noch einige Mischformen herausgebildet.

Echtes/Unechtes Verfahren
Im "echten Factoring" übernimmt der Factor das Ausfallrisiko. Factoring ohne Übernahme des Ausfallrisikos wird als "unechtes Factoring" bezeichnet. Im unechten Verfahren wird meist ein Rückkaufobligo vereinbart.

In welchen Fällen ist Factoring geeignet?

Wesentlichen Einfluß auf die Factoringeignung haben die Leistungserbringung und die Umsatzgröße:

Leistungserbringung
Grundsätzlich muß die Leistungserbringung klar, transparent und abgeschlossen sein. Bei Geschäften, denen eine Warenlieferung zugrunde liegt, muß also die Ware geliefert und frei von etwaigen Einreden sein. Im Idealfall liegt ein unterschriebener Lieferschein zu Grunde. Bei Geschäften, denen eine Dienstleistung zu Grunde liegt, darf die Leistung ausschließlich Dienstvertragscharakter haben.

Darüber hinaus sind von einer Factoringfinanzierung folgende Umsatzbereiche ausgeschlossen:

  • Umsätze an Privatkunden
  • Barumsätze
  • Wartungsverträge
  • Werkverträge
  • Umsätze mit verbundenen Unternehmen
  • Nicht kreditversicherbare Auslandsumsätze (z.B. China)


Eine klare und transparente Leistungserbringung ist Grundvoraussetzung für ein Factoringverfahren. Ist diese Voraussetzung gegeben, so können mittelständische Unternehmen ebenfalls die vielfältigen Vorteile des Factoring nut- zen. Sollte ein Unternehmen verschieden Abrechnungsverfahren einsetzen, dann sollten die relevanten Umsätze klar abgrenzbar sein.

Jahresumsatz
Der Mindestumsatz kann in folgende Bereiche gruppiert werden:

250 Tsd. € bis 3 Mio. € Jahresumsatz
Factoring ist möglich, ist aber teuer. Die Finanzierungskosten liegen bei ca. 12-25%. Es wird nur das Standardverfahren eingesetzt.

3 Mio. € bis 10 Mio. € Jahresumsatz
Unterer Kernbereich des Factoring. Die Finanzierungskosten liegen bei 8-12%. Ggf. kann ein Inhouse-Verfahren oder ein stilles Verfahren eingesetzt werden.

10 Mio. € bis 100 Mio. € Jahresumsatz
Mittlerer Kernbereich des Factoring. Die Finanzierungskosten sollten unter 8% liegen. Oft Inhouse-Verfahren ohne Offenlegung der Zession. Durch die Komplexität des Verfahrens und der Verträge rechnet sich der Einsatz eines externen Beraters.

100 Mio. € bis 1.000 Mio. € Jahresumsatz
Oberer Kernbereich des Factoring: Die Finanzierungskosten sollten unter 7% liegen. Oft Cashmanagement-Konten, Hedging von Fremdwährungen und Tax-Planning durch Konzernkonsolidierung. Durch die Komplexität des Verfahrens und der Verträge rechnet sich der Einsatz eines externen Beraters.

Die wirtschaftliche Obergrenze liegt bei ca. 1.000 Mio. € Jahresumsatz. Durch eine Syndizierung von mehreren Factoringgesellschaften kann sogar ein wesentlich größeres Volumen abgewickelt werden.

In den typischen Bereichen der ABS-Finanzierung stellt Factoring eine interessante, wenn auch unspektakuläre Alternative dar.

Kosten und Nutzen des Verfahrens

Im Factoringverfahren entstehen Kosten durch die Factoringgebühr, den Vorfinanzierungszinssatz und die Delkredereprüfung. Die Factoringgebühr wird auf den (Brutto-) Umsatz erhoben und bewegt sich in einer Größenordnung von ca. 0,25% bis 1,0%. Tendenziell ist die Gebühr umso niedriger, je größer der Jah- resumsatz ist. Bei Gesellschaften mit weniger als 2.500 Tsd. € Jahresumsatz kann die Factoringgebühr auch weit über 1,0% liegen.

Der Vorfinanzierungszinssatz wird auf den effektiven Vorfinanzierungszeitraum erhoben und wird auch forderungsgenau abgerechnet. Bei einer Forderungslaufzeit von z.B. 38 Tagen fällt der Zins auf die Bevorschussung von genau 38 Tagen an. Übliche Zinssätze liegen zwischen 4,0% und 8,0% und sind meis- tens an einen Referenzzinssatz (z.B. 3M-EURIBOR) gekoppelt. Tendenziell ist der Zins umso niedriger, je besser die Bonität des Kunden ist. Die Delkredereprüfung umfasst die Kreditprüfung der jeweiligen Debitoren. Sie fällt jährlich pro Debitor an und bewegt sich zwischen 20 € und 60 € pro Debitor und Jahr.

Der Nutzen des Verfahrens entsteht durch den Einsatz der Liquidität. Durch den Einsatz des Factoring erfolgt zunächst ein Aktivtausch (Forderung gegen Geld). Durch den Einsatz der Liquidität können bzw. sollten sich folgende Effekte ergeben:

Wird die Liquidität zur Skontierung im Einkauf verwendet, dann stehen den Kosten des Verfahrens die Skontoerträge gegenüber. Die effektive Verzinsung des Factoringverfahrens sollte damit niedriger liegen als der vergleichbare Lieferantenkredit. Typische Verzinsungen eines Lieferantenkredits liegen zwischen 20% und 60%.

Wird die Liquidität zur Tilgung von KK verwendet, dann stehen dem Factoring lediglich die KK-Kosten gegenüber.

Durch die Skontierung und durch die Tilgung reduziert sich die Bilanzsumme bzw. es verkürzt sich die Bilanz. Durch diese Verkürzung steigt die Eigenkapitalquote.

Die Leistung der TEC7 umfasst immer alle Tätigkeiten vom ersten Kontakt, der Entwicklung einer Struktur und die Umsetzung, bis zum Abschluß eines Vertrages. Unsere Leistungen werden grundsätzlich sehr stark erfolgsorientiert honoriert.

 

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